1. Firmenname und Rechtsform festlegen
Wählen Sie einen verfügbaren Firmennamen mit dem Zusatz „Sp. z o.o.“ und definieren Sie Gegenstand, Sitz und Stammkapital (mindestens 5.000 PLN, rund 1.150 EUR).
Markteintritt Polen
Polen ist für viele DACH-Unternehmen das logische erste Auslandskapitel: ein wachsender Binnenmarkt, niedrige Körperschaftsteuer für kleine Gesellschaften und eine voll digitalisierte Gründung. Die Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.) entspricht funktional der deutschen GmbH und der österreichischen GmbH und ist die mit Abstand häufigste Rechtsform für ausländische Investoren. Dieser Leitfaden führt Sie als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer durch alle Schritte — von der Frage, ob Sie als DACH-Bürger überhaupt gründen dürfen, über die Wahl zwischen Online-Verfahren (S24) und Notar bis hin zu Kosten, Steuern und den neuen KSeF-Pflichten ab 2026.
Kurze Antwort
Ja, als Bürgerin oder Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz können Sie in Polen ohne Einschränkung eine Sp. z o.o. (das polnische Pendant zur GmbH) gründen: 100 % ausländischer Besitz ist erlaubt, eine Aufenthaltspflicht oder ein polnischer Mitgesellschafter sind nicht erforderlich. Das Mindeststammkapital beträgt nur 5.000 PLN (rund 1.150 EUR). Sie haben zwei Gründungswege: das vollständig digitale Verfahren S24 (Einreichung in 24 bis 48 Stunden, KRS-Eintrag in etwa 2 bis 4 Wochen) oder die notarielle Gründung (Urkunde in 2 bis 4 Wochen, KRS-Eintrag in 4 bis 6 Wochen, dafür ein frei gestaltbarer Gesellschaftsvertrag). Die Gesamtkosten liegen je nach Weg und Beratung bei etwa 500 bis 3.000 EUR. Nach dem KRS-Eintrag folgen die VAT- und VAT-EU-Registrierung sowie der Aufbau der Buchhaltung, die ab 2026 auf das neue elektronische Rechnungssystem KSeF vorbereitet sein muss.
Wichtigste Erkenntnisse
01
Die kurze Antwort lautet: uneingeschränkt ja. Polen behandelt Investoren aus dem EU- und EWR-Raum sowie der Schweiz gleichberechtigt mit inländischen Gründern.
Als Bürgerin oder Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz dürfen Sie eine Sp. z o.o. zu 100 % allein besitzen. Sie benötigen weder einen polnischen Mitgesellschafter noch einen lokalen Geschäftsführer und müssen Ihren Wohnsitz nicht nach Polen verlegen. Eine Aufenthaltspflicht besteht nicht — Sie können die Gesellschaft vollständig aus dem DACH-Raum heraus steuern.
Praktisch brauchen Sie für die Gründung lediglich eine gültige Identifikation, eine polnische Geschäftsadresse (häufig über ein virtuelles Büro gelöst) sowie — für das Online-Verfahren — ein elektronisches Signaturmittel. Ausländische Gesellschafter erhalten im Zuge des Verfahrens eine polnische Steuernummer (NIP) und werden bei Bedarf im Register PESEL/NIP erfasst.
Wichtig für die Praxis: Auch wenn keine physische Präsenz vorgeschrieben ist, verlangt das polnische Recht eine zustellfähige inländische Adresse und ordnungsgemäße Buchführung vor Ort. Genau hier setzt die meiste laufende Dienstleistung an — von der Adresse über die Buchhaltung bis zur Steuererklärung.
02
Die Sp. z o.o. ist die dominierende Form für ausländische Investoren, weil sie Haftungsbeschränkung, geringes Kapital und klare Strukturen verbindet. Zum Einordnen ein Vergleich mit den gängigen Alternativen.
Für die meisten DACH-Unternehmen ist die Sp. z o.o. die richtige Wahl: Sie haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das Mindestkapital ist niedrig, und die Form ist bei polnischen Banken, Behörden und Geschäftspartnern bestens etabliert. Die Einzelunternehmung (JDG) und die Personengesellschaften sind in der Regel nur für lokale Einzelpersonen oder spezielle Konstellationen interessant, weil sie keine vergleichbare Haftungsbeschränkung bieten.
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Für DACH-Investoren geeignet? |
|---|---|---|---|
| Sp. z o.o. (GmbH-Pendant) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 5.000 PLN (~1.150 EUR) | Ja — Standardwahl für die meisten Vorhaben |
| Prosta S.A. (P.S.A., einfache AG) | Beschränkt | 1 PLN | Bedingt — eher für Start-ups mit Investorenrunden |
| S.A. (Aktiengesellschaft) | Beschränkt | 100.000 PLN | Nur bei größeren Strukturen/Kapitalmarkt |
| JDG (Einzelunternehmen) | Unbeschränkt, persönlich | Kein Mindestkapital | Selten — keine Haftungsbeschränkung |
| Sp. komandytowa (KG-Pendant) | Gemischt (Komplementär unbeschränkt) | Kein gesetzliches Minimum | Bedingt — spezielle Steuer-/Strukturfälle |
03
Polen bietet zwei Wege zur Sp. z o.o. Das digitale S24-Verfahren ist schnell und günstig, aber mit einem Standardvertrag. Die notarielle Gründung dauert länger, lässt aber individuelle Gestaltung zu.
S24 ist das vollständig elektronische Verfahren über das polnische Justizportal. Sie nutzen einen vordefinierten Mustervertrag, signieren elektronisch und reichen alles online beim Registergericht (KRS) ein. Das ist ideal, wenn die Standardregeln für Sie passen und es schnell gehen soll.
Die notarielle Gründung empfiehlt sich, sobald Sie vom Standard abweichen wollen — etwa bei Sacheinlagen, besonderen Stimmrechts- oder Vorzugsregelungen, mehreren Gesellschaftern mit individuellen Vereinbarungen oder komplexen Geschäftsführungsstrukturen. Der Vertrag wird notariell beurkundet und anschließend beim KRS eingetragen.
Faustregel: Einfache Ein-Personen- oder Standardkonstellationen über S24, gestaltungsintensive Vorhaben über den Notar. Beide Wege führen zur selben Rechtsform und Haftungsbeschränkung.
| Kriterium | S24 (online) | Notarielle Gründung |
|---|---|---|
| Einreichung/Urkunde | 24–48 Stunden | 2–4 Wochen bis zur Urkunde |
| KRS-Eintrag (Richtwert) | ca. 2–4 Wochen | ca. 4–6 Wochen |
| Gesellschaftsvertrag | Standard-Mustervertrag | Frei gestaltbar, individuell |
| Sacheinlagen möglich? | Nein (nur Bareinlage) | Ja |
| Kosten (Tendenz) | Niedriger | Höher (Notar-/Beratungskosten) |
| Geeignet für | Standardfälle, schnelle Gründung | Komplexe Strukturen, Vorzugsrechte |
04
Der folgende Ablauf gilt im Kern für beide Wege; die Unterschiede betreffen vor allem die Form des Gesellschaftsvertrags und die Einreichung beim KRS.
Wählen Sie einen verfügbaren Firmennamen mit dem Zusatz „Sp. z o.o.“ und definieren Sie Gegenstand, Sitz und Stammkapital (mindestens 5.000 PLN, rund 1.150 EUR).
Bei S24 nutzen Sie den elektronischen Mustervertrag; beim Notar wird der individuell gestaltete Vertrag beurkundet. Legen Sie Gesellschafter, Geschäftsführung und Geschäftsanteile fest.
Hinterlegen Sie eine zustellfähige polnische Adresse. Ein virtuelles Büro (ca. 50–100 EUR/Monat) ist eine gängige, kostengünstige Lösung für die Registrierung.
Erbringen Sie die Bareinlage und signieren Sie den Vertrag — elektronisch (S24) oder vor dem Notar. Bei S24 erfolgt die Einreichung beim KRS in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.
Das Registergericht trägt die Gesellschaft ein (S24: ca. 2–4 Wochen, Notar: ca. 4–6 Wochen). Mit dem Eintrag erhält die Sp. z o.o. Rechtspersönlichkeit; NIP und REGON werden zugeordnet.
Eröffnen Sie ein Geschäftskonto, melden Sie die Gesellschaft steuerlich an und beantragen Sie nach dem KRS-Eintrag die VAT- bzw. VAT-EU-Registrierung.
Beauftragen Sie ein lokales Buchhaltungsbüro und stellen Sie sicher, dass Rechnungsstellung und Buchhaltung auf das verpflichtende KSeF-System vorbereitet sind.
05
Die Gesamtkosten einer Sp. z o.o. hängen stark vom Gründungsweg und vom Beratungsumfang ab. In der Summe sollten Sie mit etwa 500 bis 3.000 EUR rechnen, plus laufende Kosten.
Das niedrige Mindeststammkapital von 5.000 PLN (rund 1.150 EUR) ist kein „Verlust“: Es bleibt Vermögen der Gesellschaft und steht für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Die eigentlichen Gründungskosten entstehen durch Gerichts-, Notar- und Beratungsgebühren sowie laufende Posten wie Adresse und Buchhaltung.
| Position | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Stammkapital (Minimum) | 5.000 PLN (~1.150 EUR) | Bleibt Gesellschaftsvermögen |
| Gründung gesamt | ca. 500–3.000 EUR | Je nach S24/Notar und Beratung |
| Virtuelles Büro | ca. 50–100 EUR/Monat | Geschäftsadresse für die Registrierung |
| Buchhaltung (laufend) | Richtwert, individuell | Abhängig von Belegvolumen/Komplexität |
| VAT-/VAT-EU-Registrierung | Nach KRS-Eintrag | Optional bei innergemeinschaftlichem Handel |
06
Mit dem KRS-Eintrag ist die Gesellschaft rechtsfähig — der operative Aufbau beginnt aber erst. Drei Themen stehen sofort an: Umsatzsteuer, Buchhaltung und das neue KSeF-System.
Die VAT-Registrierung beantragen Sie nach dem KRS-Eintrag. Wenn Sie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen mit DACH-Partnern abwickeln, ist zusätzlich die VAT-EU-Registrierung sinnvoll, damit Reverse-Charge und die Erfassung im MIAS/VIES-System sauber funktionieren. Steuerlich ist Polen attraktiv: Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz bis rund 2 Mio. EUR gilt ein CIT-Satz von 9 %, der Standardsatz liegt bei 19 %.
Die Buchhaltung muss von Anfang an lokal und ordnungsgemäß geführt werden — in der Praxis über ein polnisches Buchhaltungsbüro. Entscheidend für 2026: Das nationale E-Rechnungssystem KSeF (Krajowy System e-Faktur) wird für B2B-Rechnungen verpflichtend. Großunternehmen müssen ab 01.02.2026 über KSeF fakturieren, die übrigen Unternehmen ab 01.04.2026. Stellen Sie deshalb bereits bei der Gründung sicher, dass Ihre Buchhaltungs- und Rechnungsprozesse KSeF-fähig sind.
07
Die meisten Probleme bei polnischen Gründungen entstehen nicht beim KRS-Eintrag selbst, sondern bei den Schritten davor und danach. Diese Fehler sehen wir am häufigsten.
FAQ
Nein. Eine Aufenthaltspflicht besteht nicht. DACH-Bürger dürfen eine Sp. z o.o. zu 100 % besitzen und vom Heimatland aus führen. Erforderlich sind lediglich eine zustellfähige polnische Geschäftsadresse, eine polnische Steuernummer (NIP, wird im Verfahren vergeben) und ordnungsgemäße Buchführung vor Ort.
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 5.000 PLN, also rund 1.150 EUR. Dieses Kapital bleibt Vermögen der Gesellschaft und steht für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung — es ist kein verlorener Gründungsaufwand.
S24 ist deutlich schneller: Die Einreichung erfolgt in 24 bis 48 Stunden, der KRS-Eintrag dauert anschließend etwa 2 bis 4 Wochen. Die notarielle Gründung benötigt 2 bis 4 Wochen bis zur Urkunde und 4 bis 6 Wochen bis zum KRS-Eintrag, ermöglicht dafür aber einen frei gestaltbaren Gesellschaftsvertrag und Sacheinlagen.
Der Standardsatz der polnischen Körperschaftsteuer (CIT) liegt bei 19 %. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz bis rund 2 Mio. EUR gilt ein reduzierter Satz von 9 %. Ob Ihre Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie steuerlich bestätigen lassen.
KSeF ist das nationale elektronische Rechnungssystem für B2B-Rechnungen. Es wird verpflichtend für Großunternehmen ab dem 01.02.2026 und für alle übrigen Unternehmen ab dem 01.04.2026. Ihre Buchhaltung und Rechnungsstellung müssen darauf vorbereitet sein, daher sollten Sie das Thema bereits bei der Gründung mit Ihrem Buchhaltungsbüro klären.
Quellen
Weiter
Markteintritt
VAT-EU-Registrierung in Polen 2026: NIP mit Präfix PL, VIES-Prüfung, Reverse-Charge und KSeF. Komplettanleitung mit VAT-R-Formular für DACH-Unternehmen.
ÖffnenMarkteintritt
Mitarbeiter in Polen einstellen 2026: Vertragsarten (UoP, B2B, zlecenie), Lohnnebenkosten ca. 20,5 %, Mindestlohn 4.806 PLN, EOR-Kosten und häufige Fehler.
ÖffnenPillar
Marke, Website und Akquisition für den Markteintritt in Polen (englischer Pillar).
ÖffnenMarkteintritt Polen
Wir verbinden Marke, Website und Performance-Marketing zu einem Markteintritt, der nicht bei der Registrierung endet, sondern bei qualifizierter Nachfrage.